Allgemeine Miet- und Vertragsbedingungen (AMVB)
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The Sharing and Caring Verein (TSCV)
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1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrags.
Das Fahrzeug ist Eigentum des auf dem Mietvertrag vermerkten Eigentümers und wird vom TSCV, nachfolgend Vermieter genannt, verwaltet. Der Vermieter und die Mietpartei sind alleinige Vertragsparteien.
Alle Mieten beginnen beim im Mietvertrag angegebenen Übergabeort und enden, wenn das Fahrzeug zum Standort des Vermieters zurückgebracht wird. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. 8.1 % MwSt.
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2. Reservation, Kaution und Zahlung
Spätestens beim Mietantritt wird eine Anzahlung von CHF 1’000.– für Mietparteien mit Schweizer Wohnsitz bzw. CHF 2’000.– für Mietparteien mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Anzahlung bildet zugleich die Kaution, welche bei korrekter Rückgabe (vgl. Art. 4) zurückerstattet wird. Das Fahrzeug gilt erst nach Eingang der Anzahlung als reserviert.
Die gesamten Mietkosten sind bis spätestens 1 Tag vor Mietbeginn zu überweisen. Einzahlungen am Postschalter sind zu vermeiden; allfällige Gebühren werden weiterverrechnet.
Bei Nichtbezahlung behält sich der Vermieter rechtliche Schritte vor und kann ein Inkassobüro beauftragen. In diesem Fall trägt die Mietpartei sämtliche Inkassokosten (Rechtsberatung, Adressrecherche, Kommunikation, Mahngebühren und Bearbeitungspauschalen).
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3. Vertragsrücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch die Mietpartei vor Mietbeginn sind folgende Anteile des Gesamtpreises geschuldet:
bis 90 Tage vor Mietbeginn CHF 150.– pauschal; 89–60 Tage: 30 %; 59–30 Tage: 60 %; 29 Tage bis Mietbeginn: 100 %.
4. Übernahme & Rückgabe des Fahrzeugs
Es gelten die im Mietvertrag vermerkten Zeiten und Standorte. Bei Übergabe und Rückgabe wird jeweils ein Protokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.
Das Fahrzeug wird in einwandfreiem, sauberem Zustand übergeben. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden ab Mietbeginn schriftlich zu melden.
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug innen gereinigt und das Zubehör vollständig vorhanden sein. Für Nachreinigungen wird eine Aufwandpauschale von CHF 89.–/h verrechnet.
Der Batterieladezustand muss bei Rückgabe mindestens 80 % betragen (bzw. wie bei Übernahme, falls tiefer). Bei tieferem Ladezustand verrechnet der Vermieter zusätzlich zu den Stromkosten eine Aufwandpauschale von CHF 150.–.
Verspätete Rückgabe: 5–10 Min. CHF 30.–; 10–30 Min. CHF 50.–; 30–60 Min. CHF 100.–; 60–120 Min. CHF 200.–; jede weitere Stunde CHF 200.–.
Vorzeitige Rückgabe oder geringere Kilometerleistung berechtigen zu keiner Mietreduktion. Fällt das Fahrzeug infolge Unfalls oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeter Ursachen aus, bemüht sich der Vermieter um Ersatz. Ist kein Ersatzfahrzeug verfügbar, werden die Zahlungen vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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5. Lenker:innen
Alle Lenker:innen und Zusatzlenker:innen müssen dem Vermieter vor Mietbeginn gemeldet werden. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre und der Besitz eines gültigen Führerausweises Kategorie B seit mindestens 48 Monaten ist erforderlich. Ausnahmen können vom Vermieter bewilligt werden; in diesem Fall haftet die Mietpartei vollumfänglich für sämtliche Schäden.
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6. Sorgfaltspflicht
Die Mietpartei verpflichtet sich zu sorgfältiger und gesetzeskonformer Nutzung. Der Ladezustand und der Reifenluftdruck sind regelmässig zu kontrollieren. Das Fahrzeug darf nicht mit Schnellladegeräten ohne Herstellerfreigabe geladen werden. Ladeequipment ist pfleglich zu behandeln. Für Schäden durch unsachgemässe Behandlung haftet die Mietpartei.
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7. Haftung & Versicherung
Mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll bestätigt die Mietpartei, dass das Fahrzeug geprüft und in Ordnung befunden wurde. Die Mietpartei haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, ausser sie beruhen auf normaler Abnutzung oder Materialfehlern.
Versicherung: Vollkasko (Selbstbehalt CHF 1’000.–). Lenker:innen unter 25 Jahren tragen je Schadenfall CHF 3’000.–. Nicht versichert sind Schäden durch falsches Laden, Tiefentladung, Schäden an Ladeausrüstung, Reifen oder Zubehör.
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8. Gebühren & Energie
Die Kosten für Strom, Maut, Tunnel, Fährverbindungen und sonstige Strassengebühren trägt die Mietpartei. Die Schweizer Autobahnvignette ist im Mietpreis enthalten.
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9. Reparaturen & Pannen
​Bei einer Panne muss der Vermieter umgehend kontaktiert werden und weitere Anweisungen müssen abgewartet werden.
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10. Weisungen des Vermieters
Weisungen des Vermieters (z. B. Ladeverbot, Nutzungseinschränkung, Werkstattanweisung) sind strikt zu befolgen. Missachtung führt zur Haftung der Mietpartei für sämtliche Folgekosten.
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11. Unfall & Diebstahl
Unfälle oder Diebstähle sind sofort der Polizei und dem Vermieter zu melden. Der Unfallrapport im Fahrzeug ist auszufüllen und mit Fotos, Skizzen und Zeugenangaben zu ergänzen. Keine Schuldzugeständnisse im Namen des Vermieters abgeben.
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12. Verkehrsübertretungen
Für alle Verkehrs- und Parkbussen haftet ausschliesslich die Mietpartei. Der Vermieter kann Personendaten an Behörden weiterleiten.
13. Verbote
Rauchverbot im Fahrzeug. Tiere nur mit Zustimmung des Vermieters. Weitervermietung untersagt. Werbung darf nicht verändert werden. Fahrten ausserhalb Europas sowie in Russland, Weissrussland, Ukraine, Iran, Armenien, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan und Kosovo sind untersagt. Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss sowie für Lern-, Renn- oder Geländefahrten ist verboten.
14. Gerichtsstand
Mit dem Abschluss der Buchung bestätigt die Mietpartei, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Gerichtsstand ist Basel (BS).
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Basel, 12.11.2025